Arbeitsunfall - was ist zu tun?

Deshalb machen sie sich auch kaum Gedanken darüber, wie bei einem Unfall bei der Arbeit vorgegangen werden muss. Ob es Sie selbst, einen Mitarbeiter oder Kollegen trifft – Sie sollten wissen, worauf Sie achten müssen, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Wussten Sie z.B., dass nicht alle Unfälle, die auf der Arbeit passieren, automatisch Arbeitsunfälle sind?
Quizfrage – Arbeitsunfall oder nicht?
- Ein Mitarbeiter fällt auf der Arbeit in Ohnmacht – ist das ein Arbeitsunfall?
- Eine Kollegin stolpert über die eigenen Füße und verletzt sich – ist das ein Arbeitsunfall?
- Ein Arzt sticht sich mit einer Nadel in den Finger – ist das ein Arbeitsunfall?
Die Antworten sind:
- Nr. 1 ist kein Arbeitsunfall
- Nr. 2 ist ein klarer Arbeitsunfall
- Nr. 3 es kommt drauf an, ob es ein angestellter Arzt ist, oder der Inhaber.
Hätten Sie es gewusst?
Erstversorgung beim Arbeitsunfall
Bei einem schweren Arbeitsunfall zählt jede Minute. Bei einem Arbeitsunfall (sowie bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls) ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Einen Durchgangsarzt (D-Arzt) finden Sie nur in einem Krankenhaus mit einer chirurgischen Ambulanz. Danach wird entschieden, ob eine ambulante Weiterbehandlung ausreicht oder die Überweisung in eine Spezialklinik nötig ist. Auch bei weniger schweren Unfällen muss ein D-Arzt umgehend aufgesucht werden. In jedem Fall sollte der Unfall im Verbandbuch eingetragen werden.
Vorsicht: Wenn sich ein Mitarbeiter verletzt, er aber weder zum Arzt geht, noch den Unfall ins Verbandbuch einträgt, kann der Unfall im Nachhinein nicht mehr als Arbeitsunfall angezeigt werden. Das gilt auch, wenn sich die Verletzung verschlimmert und der Betroffene einige Tage später krank geschrieben wird. Ausschlaggebend ist immer der Eintrag ins Verbandbuch oder ein Bericht eines Durchgangsarztes. Nehmen Sie den Eintrag ins Verbandbuch deshalb ernst.
Nachdem Erste Hilfe und weitere medizinische Versorgungen geleistet wurden, folgt der Papierkram. Und der hat es in sich.
Wann muss man einen Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft melden?
Wann muss ich den Arbeitsunfall melden?
Wird ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krank geschrieben, ist der Arbeitsunfall meldepflichtig. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Ein Unfallbericht muss an die Berufsgenossenschaft gesandt werden.
Den aktuellen Bericht für die Unfallanzeige der BGW, können Sie hier finden <-klick
Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht, hat Auswirkungen darauf, ob die Behandlung von der Krankenkasse oder von der Berufsgenossenschaft bezahlt wird. Was zunächst wie bloße Bürokratie klingt, geht in der Tat viel weiter.
Viele wissen nicht, dass im Gegensatz zur Krankenkasse die BG „alle geeigneten Mittel“ einsetzen muss, um für den Verletzten eine „möglichst schnelle Rückkehr in den Beruf“ zu gewährleisten (Sozialgesetzbuch VII, §1). Deshalb ist die Behandlung der Berufsgenossenschaft in der Regel besser als die allgemeine Unfallversorgung. Wenn es sich also um einen Arbeitsunfall handelt, sollte man auch darauf achten, diesen als solchen zu melden.
Wir empfehlen ausdrücklich, sich nach einem Arbeitsunfall von einem Experten für Arbeitsschutz beraten, besser noch betreuen, zu lassen, um hier korrekt vorzugehen und sich viel Ärger zu ersparen.
Am besten setzen Sie sich mit dem Fachexperten sofort in Verbindung, wenn ein Unfall passiert und klären gemeinsam ab, ob es sich um einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder um einen „normalen“ Unfall handelt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt sich mit den Formalitäten ganz genau aus und wird Ihnen hier eine wertvolle Unterstützung sein.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz absichern und Ihre Haftungsrisiken minimieren? Dann tragen Sie sich im nebenstehenden Kontaktformular ein. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
Über die Autorin:
Raissa Czepurnyi (M.A. Sozial- und Organisationspädagogik)
Raissa Czepurnyi hat 1998 mit Qualitätsmanagement begonnen – damals noch für Gastronomien. Über einen anschließenden Bachelor und Masterstudium hat sie sich im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement spezialisiert und unterstützt mindmaxx seit 2013 als Praxisberaterin, Teamcoach und Referentin.