Was können Sie tun, wenn Ihr Röntgenschein abgelaufen ist, aber derzeit keine Aktualisierungskurse angeboten werden?

 

Wegen der aktuellen Situation können keine Fortbildungen zur Aktualisierung besucht werden. Ob in diesem speziellen Fall ein Aufschub der Aktualisierung möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Landeszahnärztekammer. Wir haben für Sie recherchiert und die entsprechenden Links zu jedem Bundesland zusammengestellt:

 

Hier finden Sie eine Liste aller LZKs mit Informationen zur Aktualisierung des Röntgenscheins und mögliche Ausnahmeregelungen wegen des  „Coronavirus“

 

LZK Baden-Württemberg – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Bayern – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Berlin – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Brandenburg – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Bremen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Hessen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Mecklenburg-Vorpommern – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Niedersachsen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Nordrhein-Westfalen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info zur Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Rheinland-Pfalz – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Saarland – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Sachsen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link

LZK Sachsen-Anhalt – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelungen wegen Corona

LZK Schleswig-Holstein – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona

LZK Thüringen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info zur Ausnahmeregelung

 

Grundsätzlich gilt: 

In diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht aber ein Mangel, der mit einem nächstmöglichen Termin für einen Fachkundekurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht. Das kann je nach Bundesland strenger gehandhabt werden. Deshalb gilt: Den nächstmöglichen Fachkundekurs buchen!

 

Vorsicht! Bitte vorher bei der zuständigen Landeszahnärztekammer nachfragen. Es liegt im Ermessen der zuständigen LZK, ob im Fall der Fristüberschreitung der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird.

Ihr direkter Draht zum mindmaxx Support-Team

Hier finden Sie Informationen zu den häufigsten Technikfragen für die Installation und den Betrieb von mindmaxx.

Systemvoraussetzungen [PDF]

Installationsanleitung [PDF], Serverumzug [PDF]

Bei Fragen, Wünschen und Anregungen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline.

(Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Wir begleiten Sie gerne mit Rat und Tat.

+49 (511) 16 59 58-0

Fax: +49 (511) 16 59 58-99

Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine effiziente

Unterstützung per Telefon und Fernwartung

Wir verwenden dafür die weit verbreitete Software „TeamViewer“.

 

Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen. Bitte rufen Sie uns an.

Wir gehen mit Ihnen dann die einzelnen Schritte gemeinsam durch …