Was können Sie tun, wenn Ihr Röntgenschein abgelaufen ist, aber derzeit keine Aktualisierungskurse angeboten werden?
Wegen der aktuellen Situation können keine Fortbildungen zur Aktualisierung besucht werden. Ob in diesem speziellen Fall ein Aufschub der Aktualisierung möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Landeszahnärztekammer. Wir haben für Sie recherchiert und die entsprechenden Links zu jedem Bundesland zusammengestellt:
Hier finden Sie eine Liste aller LZKs mit Informationen zur Aktualisierung des Röntgenscheins und mögliche Ausnahmeregelungen wegen des „Coronavirus“
LZK Baden-Württemberg – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Bayern – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Berlin – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Brandenburg – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Bremen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Hessen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Mecklenburg-Vorpommern – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Niedersachsen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Nordrhein-Westfalen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info zur Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Rheinland-Pfalz – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Saarland – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Sachsen – Überziehung Fachkunde im Strahlenschutz | Link
LZK Sachsen-Anhalt – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelungen wegen Corona
LZK Schleswig-Holstein – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info für Ausnahmeregelung wegen Corona
LZK Thüringen – Aktualisierung Fachkunde im Strahlenschutz | Link Keine Info zur Ausnahmeregelung
Grundsätzlich gilt:
In diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht aber ein Mangel, der mit einem nächstmöglichen Termin für einen Fachkundekurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht. Das kann je nach Bundesland strenger gehandhabt werden. Deshalb gilt: Den nächstmöglichen Fachkundekurs buchen!
Vorsicht! Bitte vorher bei der zuständigen Landeszahnärztekammer nachfragen. Es liegt im Ermessen der zuständigen LZK, ob im Fall der Fristüberschreitung der normale Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde ausreicht, oder ob hierzu ein weiterreichender Kurs, z.B. ein Grund- oder Spezialkurs gefordert wird.